Qualitätspyramide für deutsche Weine

Qualitätsstandards

Qualitätspyramide für deutsche Weine


Qualitäts- und Prädikatswein

Qualitäts- und Prädikatsweine haben einen Anteil von weit über 90 Prozent an der deutschen Weinproduktion. Ihre Trauben müssen vollständig aus einem bestimmten Anbaugebiet stammen  und die amtliche Qualitätsweinprüfung bestanden haben, die eine sensorische und analytische Kontrolle des Weins beinhaltet. Der Begriff „Qualitätswein“ kann auch in Verbindung mit der Nennung eines Anbaugebiets durch die Angabe „Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung“ ersetzt werden.

Für jeden Qualitätswein sind, unterschiedlich nach Rebsorte und Anbaugebiet, untere Grenzwerte für den natürlichen Zuckergehalt in den Trauben festgelegt. Das sogenannte Mindestmostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen 50° und 72° Oechsle. Qualitätsweine dürfen ebenso wie Landweine oder „Deutscher Wein“ vor der Gärung mit einer gesetzlich begrenzten Menge an Zucker angereichert (chaptalisiert) werden, um den Alkoholgehalt des Weines etwas zu erhöhen.


Landwein

Deutscher Landwein zählt zu den Weinen mit einer geschützten geografischen Angabe und kann auch als solcher auf dem Etikett bezeichnet werden. Die Angabe von Orts- und Lagenamen auf dem Etikett sind jedoch nicht zulässig. Er ist ein unkomplizierter Wein, der typisch für seine Region ist. Landwein wird überwiegend in der trockenen oder halbtrockenen Geschmacksrichtung angeboten. Seit dem 1. August 2009 sind in Deutschland folgende Landwein-Gebiete festgelegt:

Die Liste der deutschen Landweingebiete in alphabetischer Reihenfolge:

  1. Ahrtaler Landwein
  2. Badischer Landwein
  3. Bayerischer Bodensee-Landwein
  4. Brandenburger Landwein
  5. Landwein Main
  6. Landwein der Mosel
  7. Landwein Neckar
  8. Landwein Oberrhein
  9. Landwein Rhein
  10. Landwein Rhein-Neckar
  11. Landwein der Ruwer
  12. Landwein der Saar
  13. Mecklenburger Landwein
  14. Mitteldeutscher Landwein
  15. Nahegauer Landwein
  16. Pfälzer Landwein
  17. Regensburger Landwein
  18. Rheinburgen Landwein
  19. Rheingauer Landwein
  20. Rheinischer Landwein
  21. Saarländischer Landwein
  22. Sächsischer Landwein
  23. Schleswig-Holsteiner Landwein
  24. Schwäbischer Landwein
  25. Starkenburger Landwein
  26. Taubertäler Landwein

Deutscher Wein

„Deutscher Wein“ ohne Herkunftsbezeichnung ersetzt seit der EU-Weinrechtsänderung vom 1. August 2009 den Begriff „Tafelwein“. Bei Weinen dieser Güteklasse dürfen auch der Jahrgang und nur ausgewählte Rebsorten auf dem Etikett angegeben werden. Die Qualitätsanforderungen sind niedriger als die von Land-, Qualitäts- und Prädikatsweinen.

Deutscher Wein muss ausschließlich aus heimischem Lesegut von zugelassenen Rebflächen und Rebsorten stammen. Hierzulande werden im Vergleich zu anderen Weinbaunationen nur geringe Mengen dieser Güteklasse erzeugt.