Straußwirtschaften

Sie sind ein unverzichtbarer Teil der deutschen Weinkultur: die Straußwirtschaften. Überall in den Weinregionen gibt es sie – mal im Garten eines Winzerhofes, mal in einer rustikalen Scheune und mal als edel ausgestattete Stube oder gar im alten Kreuzgewölbe. Wohl keine Bewirtschaftungsform ist so urig, bodenständig und zugleich zeitgemäß-modern, wie die Ausschankstuben der deutschen Winzer. Die Straußwirtschaften sind eine Jahrhunderte alte Tradition, die sich heute oft in ganz modernem Ambiente präsentiert. „Wer sich in den deutschen Weinregionen bewegt, sollte unbedingt einmal eine Straußwirtschaft besuchen“, empfiehlt Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut (DWI) in Mainz. „Hier kann man Weine direkt beim Winzer probieren, losgelöst von der klassischen Weinprobe, und dabei gleich die kulinarischen Spezialitäten der Region kennenlernen“, so der Experte. In geselliger Atmosphäre kommt man dazu schnell mit dem Winzer und den Menschen aus der Region in Kontakt und erfährt vieles über Wein, Land und Leute.

 

Das saisonale Vergnügen

Hier finden Sie eine Übersicht von Straußwirtschaften in den Anbaugebieten, ergänzt durch direkte Links und Literatur-Tipps. weiterlesen


Sträuße, Hecken, Besen

Besen, Hecken, Sträuße – die Bezeichnung für den Winzerausschank ist regional sehr verschieden. Der Ursprung ist jedoch allen gemeinsam: Als Zeichen dafür, dass die Winzerstube geöffnet hatte, hängte der Winzer einen Strauß, Besen oder Kranz ans Tor. Im Westen Deutschlands heißen die Stuben deshalb bis heute Straußwirtschaften, im Badischen und im Württembergischen jedoch Besenwirtschaften oder Besenschänken – hier war der Besenreisig die Einladung zum Eintreten. In der Bodenseeregion ist der Name Rädle oder Rädlewirtschaft gebräuchlich und im Fränkischen wiederum ist der Name Heckenwirtschaft verbreitet, was jedoch mit Hecken nichts zu tun hat: Der Begriff kommt von fränkisch „Häcker“ – und damit war schlicht der Winzer gemeint.

„Die Speisen in den Straußwirtschaften sind meist einfach gehalten, wie es das Gaststättenrecht vorsieht, in dem der Winzerausschank geregelt ist“, erläutert Büscher. So werden vor allem regionale Gerichte angeboten, die auch nicht immer warm serviert werden müssen. Neben der Winzervesper und Käseplatte sind das in Rheinhessen sowie im Rheingau oft Handkäs' mit Musik oder Spundekäs', in der Pfalz Leber- oder Blutwurst und im Badischen auch schon mal ein Ochsenmaulsalat.

Winzersteak, Bratkartoffeln und Flammkuchen gibt es fast überall, in vielen Straußwirtschaften hat aber inzwischen auch eine wahre kulinarische Vielfalt Einzug gehalten: Von der Spargelkarte im Frühjahr, über Lachsforellenfilet, bis hin zur Grillplatte und dem Wildgericht - im Herbst gibt es inzwischen alles, was des Genießers Herz begehrt.

Ihre Individualität haben sich die Straußwirtschaften aber bis heute bewahrt und das gilt vor allem für die Öffnungszeiten: Ob nur tageweise, am Wochenende oder gleich ein paar Wochen am Stück – die Vielfalt ist so groß wie es Straußwirtschaften gibt. Deshalb empfiehlt sich vor dem Besuch unbedingt ein Blick auf die Öffnungszeiten. Einfach auf den regionalen Internetportalen nachsehen – oder es auf die altmodische Art und Weise tun: dort einkehren, wo der Strauß am Tor hängt.


Gaststättenrecht regelt Winzerausschank heute

Wie viele Straußwirtschaften es in Deutschland gibt, kann man nur schätzen – einige hundert sind es mindestens. Der Grund liegt in ihrer individuellen Machart und im deutschen Gaststättenrecht, das den Straußwirtschaften große Freiheiten einräumt. Danach muss ein solcher Ausschank gerade einmal zwei Wochen vorher den Behörden „angezeigt“ werden, dann darf er in der Regel für die Dauer von höchstens vier Monaten geöffnet sein, und zwar entweder zusammenhängend oder in zwei Zeitabschnitten im Jahr.

Das führt dazu, dass die Kleinwirtschaften meist im Frühjahr ein bis zwei Monate, und noch einmal im Herbst zur Erntezeit, also im September und Oktober, geöffnet sind. Allerdings gibt es unterschiedliche Regeln in den jeweiligen Regionen, denn für die Regelungen von Gaststätten sind die Bundesländer zuständig. Die hessische Landesregierung hat beispielsweise im Frühjahr 2012 den Straußwirtschaften größere Spielräume gegeben und einschränkende Regelungen, wie etwa die Begrenzung auf 40 Gäste, abgeschafft.

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1.200 Jahre alte Tradition nach Karl dem Großen

Die Tradition der Straußwirtschaft ist mehr als 1.200 Jahre alt und geht wohl auf Karl den Großen zurück. Der soll, so sagt es die Legende, in einem Erlass aus dem Jahre 812 den Winzern den Betrieb von „Kranzwirtschaften“ erlaubt haben – also von Gastwirtschaften, die durch einen ausgehängten Kranz aus Reben oder Efeu kenntlich gemacht wurden. Capitulare de villis vel curtis imperii hieß diese Verordnung, berühmt geworden ist sie aber nicht durch die Straußwirtschaften, sondern als Landgüterverordnung mit detaillierten Vorschriften über die Verwaltung der Krongüter. Dennoch berufen sich bis heute Winzer in allen Teilen Deutschlands auf die lange Tradition, ihre eigenen Produkte vom Hof weg ausschenken zu dürfen.

So ist eine Straußwirtschaft bis heute ein Ausschank von selbst erzeugtem Wein durch einen Winzer in seinen eigenen Räumlichkeiten. Ihren Namen hat sie von dem Strauß, mit dem die Winzer früher die Öffnung einer solchen Wirtschaft kennzeichneten: Hing der Strauß am Tor, so war geöffnet. Bis heute folgen Winzer in allen dreizehn Anbaugebieten Deutschlands dieser lieben Tradition. Besonders verbreitet ist sie indes im Westen und Süden, kein Wunder, erließ Karl der Große seine Verordnung doch in seiner Kaiserpfalz in Aachen.